Die derzeitige Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung ist unzulässig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Dem Urteil zufolge ist die massenhafte Speicherung mit dem Telekommunikationsgeheimnis nicht vereinbar. Laut Urteil ist die Vorratsdatenspeicherung aber zulässig, wenn eine Reihe enger Vorgaben erfüllt werden. In Eilentscheidungen hatte Karlsruhe zwar die Speicherung von Telefon- und Internetdaten vorerst erlaubt, deren Nutzung zur Strafverfolgung aber deutlich eingeschränkt, meldet der mdr. M.P. hatte es erwartet.
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