Prinz zur Lippe will den Wein seiner Thüringer Rebflächen vorerst weiter in Sachsen keltern

„Heuschrecke“,  „Stacheldrahtzaun“? Provinztheater, meint M.P. ! Die Ordensburg Liebstedt im Kreis Weimarer Land gilt in ihrer Art als einmalig in Europa. Das Tauziehen um die Ordensburg Liebstedt bei Weimar geht weiter. Georg Prinz zur Lippe hält laut einem Bericht der „Sächsischen Zeitung“ daran fest, in der Burg ein Weingut einzurichten. Sein Sprecher sagte, es gebe einen gültigen Kaufvertrag. Zur Lippe hatte Ende vergangenen Jahres die Ordensburg Liebstedt von der Thüringer Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) gekauft.  Zur Lippe, baut im thüringischen Kromsdorf seit einigen Jahren Wein an. Im vergangenen Jahr wurde auf den Thüringer Flächen des Winzers erstmals Wein gelesen. Der Jahrgang 2011 soll nach dem gescheiterten Kauf der Ordensburg Liebstedt nun im Weingut Proschwitz in Meißen verarbeitet werden. Einen Teil der mittelalterlichen Anlage des Kreuzritter-Ordens will er zu einer Kellerei ausbauen, weil er in der Nähe von Liebstedt Wein anbaut. Geplant sind Investitionen von bis zu drei Millionen Euro. Der Prinz will rund 25 Arbeitsplätze schaffen. Vor wenigen Tagen hatte jedoch der Gemeinderat entschieden, von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Wer die Burg nun erhält, ist offen. Entscheidend dürfte jetzt die Haltung der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen (LEG) sein. Der Staatsbetrieb war bislang Eigentümer der Burg.

Nach dem Veto der Gemeinde Liebstedt gegen den Verkauf der Ordensburg im Ort an den Winzer Georg Prinz zur Lippe herrscht offenbar großer Unmut bei der Thüringer Landesentwicklungsgesellschaft (LEG). LEG-Geschäftsführer Frank Krätzschmar sagte dem MDR THÜRINGEN, man wolle nun Schulden beim Verein Ordensburg Gilde e.V. eintreiben. Dieser habe „über Jahre“ keine Betriebskosten bezahlt. Die Außenstände beliefen sich auf 30.000 Euro. Außerdem werde die LEG ihre monatlichen Zahlungen von 500 Euro an den Verein einstellen. Die LEG ist Eigentümerin der Burg und hatte den Verein beauftragt, die Immobilie zu betreuen. Der Verein lehnte eine Stellungnahme zu den finanziellen Forderungen der LEG ab. (mdr/SZ)

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