Verspätete oder annullierte Flüge: Wann erhalten Reisende Ausgleichszahlungen?

Kommt ein Flug mehr als drei Stunden verspätet an – und ist kein „außergewöhnlicher Umstand“ daran schuld – haben Passagiere grundsätzlich Anspruch auf eine pauschale Entschädigung. Deren Höhe hängt von der jeweils gebuchten Strecke ab: Bei Flügen bis zu einer Entfernung von 1.500 km beträgt die Entschädigung 250 Euro, bei 1.500 km bis 3.500 km sind es 400 Euro, 600 Euro erhält man bei Flügen ab einer Entfernung von 3.500 km. Wenn die Fluglinie einen Alternativflug anbietet, können diese Ausgleichszahlungen unter bestimmten Umständen um 50 Prozent gekürzt werden. Laut einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg verlieren Flugpassagiere diesen Anspruch auf Ausgleichzahlung im Falle einer Verspätung aber, wenn sie nicht zeitgerecht am Flugsteig erscheinen – selbst wenn der Flug dann mehr als drei Stunden verspätet am Zielort ankommt – oder sie eigenständig einen Ersatzflug buchen, mit dem sie weniger als drei Stunden verspätet ihre Zieldestination erreichen. (ots)

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